Rede zur Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
Plenum am 12.10.2011
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
Drucksache 15/206
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
Drucksache 15/541
Herr Präsident , (Frau Präsidentin)
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Nach unserer Auffassung müssen wir die Frage der Nachhaltigkeit der Pensionen unter zwei Aspekten betrachten – zwei Aspekte, die meine Fraktion schon seit dem Jahr 2006 in diesem Hause thematisiert – allerdings ohne die Zustimmung der FDP zu finden.
Erstens:
Wie schaffen wir eine bessere Vorsorge für künftige Pensionsverpflichtungen?
Dass die Zuführung zum Pensionsfond angehoben werden muss, ist keine Frage. Und das ist auch keine Erkenntnis der FDP, sondern der Rechnungshof hat erneut in seiner Denkschrift darauf hingewiesen.
Aber wir müssen dies im Zusammenhang sehen und im Zusammenhang lösen, alleine mit einer Politik des Wunschzettels kommen wir nicht weiter. Deshalb muss – Zweitens - die Frage lauten:
Wie entlasten wir künftige Pensionsverpflichtungen dort, wo wir eine für die Beamten zumutbare, schrittweise Anpassung an die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen?
Ich nenne das Stichwort „Beihilfe“. Alleine von 2010 auf 2011 sind die Beihilfeleistungen für Versorgungsempfänger von 578 Mio. Euro auf
629 Mio. gestiegen: Ein Zuwachs von 8,8 % in einem einzigen Jahr und es ist kein Ende in Sicht, denn die Kosten der medizinischen Versorgung im Alter steigen schneller als das Sozialprodukt.
Wer bei diesem Thema wirklich vorankommen will, muss dies im Zusammenhang sehen – Herr Rülke – und wir werden dies im Zusammenhang sehen und im Zusammenhang lösen.
Und dies werden wir zusammen mit den Beschäftigten tun.
Wir werden – sehr zeitnah – mit den Beschäftigen und deren Organisationen darüber sprechen, wie ein zumutbarer Beitrag der Pensionäre aussehen wird, damit auch die heute jungen Kolleginnen und Kollegen später mit einer vernünftigen und angemessenen Pension rechnen können.
Herr Rülke, Ihr Gesetzentwurf kostet bis 2020 schnell mal 1,5 Milliarden Euro. Und Sie machen keinerlei Finanzierungsvorschlag in Ihrem Antrag. Auch bei der Beratung im Finanzausschuss haben Sie keinen Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Das heißt, diese 1,5 Mrd. würden zu der Deckungslücke von über 8 Mrd., die Sie uns hinterlassen haben, noch hinzukommen.
Und ich möchte darauf hinweisen, dass wir hier einen strukturellen und nachhaltigen Finanzierungsvorschlag brauchen, der Verweis auf momentane Steuereinnahmen ist in jeder Hinsicht ungenügend.
Zumal die FDP gleichzeitig auch noch die Nullverschuldung einfordert – ist in Ordnung, richtiges Ziel, wir arbeiten dran.
Aber ich sage Ihnen: Mehr ausgeben, wie Sie es hier beantragen, Steuern senken, wie Ihre Partei es ständig wiederholt und dann noch der sofortige Schuldenstopp, das ist das kleine, das sehr, sehr kleine Einmaleins der FDP, das auch die deutsche Hausfrau – in Baden-Württemberg, Berlin und überall – längst als Schwindel durchschaut.
Ich sage hier nochmals: Das Thema Pensionslasten ist wichtig, das Thema ist klar. Aber Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP haben seit Jahren, seit Jahrzehnten, weggeschaut und die Dinge treiben lassen –
genau darum stehen wir heute vor den ungedeckten Schecks in Höhe von 70 Mrd. Euro, die Sie ausgestellt haben, ohne für Deckung zu sorgen.
Meine Damen und Herren,
wir werden das Thema voranbringen – aber verantwortlich, im Zusammenhang, im Sinne der Nachhaltigkeit der Finanzpolitik und im Sinne der künftigen Sicherung von angemessenen Pensionen für unsere Beamtinnen und Beamten.


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