Die Gruenen
Störer

Rede zur 2. und 3. Beratung des Vierten Nachtragshaushalts

Plenum am 27.7.2011

Herr Präsident,

verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Herr Hermann, Sie haben sich auf die Landeshaushaltsordnung bezogen und temperamentvoll – aber wie ich finde nicht überzeugend – argumentiert, nach § 18 Abs 3 der LHO könne bei diesem Nachtragshaushalt keine Nettokreditaufnahme erfolgen.
Nun, dazu möchte ich zweierlei sagen:
ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der noch zu Ihrer Regierungszeit vorgelegte Haushalt 2010/2011 eine Nettokreditaufnahme vorsah.  Im letzen Doppelhaushalt blieb es – trotz steigender Steuereinnahmen – bei einer steigenden Verschuldung.
Sie haben sich in Ihrer Begründung  – so jedenfalls der damalige Finanzminister Willi Stächele – bezogen auf die Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, also auf § 18, Abs 3 Ziffer zwei, der Landeshaushaltsordnung, die bei „schwerwiegenden Situationen“ eine Nettokreditaufnahme auch bei bereits wieder steigenden Steuereinnahmen zulässt – in der Tat waren ja die Steuereinnahmen 2010 gegenüber dem Jahr der Finanzkrise 2009 bereits wieder gestiegen.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, an Ihre Argumentation des Jahres 2010 darf und muss ich Sie heute erinnern – denn die Auswirkungen der Finanzkrise spüren wir immer noch: Die vorrausichtlichen Steuereinnahmen des Jahres 2011 liegen mit gut 26 Milliarden Euro immer noch zwei Milliarden Euro unter denen des Jahres 2008.
Erinnern wir uns: Im Jahr 2008 hatten wir keine Neuverschuldung, Nettokreditaufnahme null – aber, wie gesagt, mit um zwei Milliarden Euro höheren Steuereinnahmen. Folgt man dieser Logik, müsste die Neuverschuldung heute bei zwei Milliarden Euro liegen.
Liegt sie aber nicht – sie liegt nur bei 560 Millionen Euro! Verglichen mit dem glorreichen Jahr der Nullverschuldung ist dieser Haushalt deutlich sparsamer, selbst rein fiskalisch gesehen!

Und dann will ich auf einen weiteren Aspekt hinweisen:
Lesen Sie bitte den § 18, Abs 2 genau: Dort ist nicht von der Kreditermächtigung, sondern von der Kreditaufnahme die Rede – genau genommen macht der § 18 in Absatz 2 eine Aussage zum Haushaltsvollzug, zum Haushalts-IST, nicht aber zum Haushalts-SOLL, dem Haushalts-Plan.
Und hier beim Haushaltsvollzug gilt das, was der Finanzminister für die Landesregierung mehrfach gesagt und festgelegt hat – so steht es übrigens auch in der Landtagsdrucksache zum Kassensturz: Steuermehreinnahmen über das im Haushalt nach Maßgabe der Steuerschätzung veranschlagte Volumen kommen der Absenkung der Kreditaufnahme zugute.

Daher, Herr Kollege Rülke, brauchen wir keine Absenkung der Kreditermächtigung, wie Sie dies in Ihrem vorliegenden Antrag wollen – diese Regierung wird die tatsächliche Kreditaufnahme absenken.
Denn darum geht es unter dem Strich, es geht um die Absenkung der tatsächlichen Kreditaufnahme, nicht um Planzahlen.
Ich habe dies bei der ersten Beratung gesagt und ich sage dies hier nochmals:
Meine Fraktion wird darauf achten, dass neue finanzielle Spielräume, die sich im Laufe des Jahres noch ergeben, zur Absenkung der tatsächlichen Kreditaufnahme genutzt werden.
Und ich sage dazu sehr deutlich:
Meine Fraktion steht zur Einhaltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes – und wir können, wenn wir dafür einen ausreichenden Konsens finden, dies auch gerne in die Verfassung schreiben. Dies unterstütze ich sofort. Ministerpräsident Kretschmann ist ja – so kann man wohl sagen -, zusammen mit Herrn Drexler und Herrn Oettinger einer der Väter dieser grundgesetzlichen Schuldenbremse.

Nur darf man bei der ganzen Diskussion eines nicht vergessen: Es waren CDU und FDP, die in ihrer Regierungszeit dem Land 45 Milliarden Euro Schulden aufgebürdet haben – das war Schwarz-Gelb und niemand anders!

Abbau des Sanierungsstaus – Investitionen in die Infrastrukturen von Gesundheit, Bildung und Mobilität

Zu diesen im Haushalt ausgewiesenen Schulden kommen die Vermögensschulden, dazu kommt, dass das Landesvermögen – Hochschulen, Verwaltungsgebäude, Straßenunterhaltung – zum Ende Ihrer Regierungszeit, verehrte Kolleginnen und Kolleginnen von CDU und FDP,  Sanierungsrückstände in Milliardenhöhe aufweist.
Dafür setzen wir heute in diesem Nachtrag 560 Millionen Euro ein – für Sofortmaßnahmen und für eine Sanierungsrücklage – gäbe es diesen Sanierungsstau nicht, müssten wir das nicht tun, die Neuverschuldung wäre sofort auf Null – zufälligerweise stimmen sogar die Zahlen überein!
Wir machen es anders, die neue Leitlinie heißt „Nachhaltigkeit“ und der erste Schritt dazu wird sein, die Versäumnisse und Rückstande der vorherigen Regierung aufzuarbeiten.
In Zahlen heißt dies, dass wir als Sofortmaßnahme 55 Millionen Euro für die dringend notwendige Sanierung von Krankenhäusern und der Zentren für Psychiatrie bereitstellen;
Dies heißt, dass wir sofort über 60 Millionen Euro für Sanierungen von Hochschulgebäuden im Haushalt vorsehen.
Wir können in diesem Lande doch nicht ernsthaft über Bildung und Wettbewerbsfähigkeit reden und gleichzeitig viele Hochschulgebäude herunter kommen lassen – hier stehen wir in einer Verantwortung gegenüber der jungen Generation.
Mit den jetzt im Nachtrag beschlossenen Maßnahmen wird aber diese Politik der Nachhaltigkeit der Substanzerhaltung und Substanzverbesserung nicht aufhören, sondern sie wird weitergehen – im nächsten Jahr werden wir etwa die bauliche Sanierung der überbetrieblichen Berufsbildungszentren in Angriff nehmen – auch ein Thema, das die Vorgängerregierung aufgeschoben hatte.
Dafür steht – über die jetzt konkretisierten Maßnahmen hinaus – für 2012 eine Sanierungsrücklage von über 400 Mio. Euro bereit. Dieses Geld legen wir auf die Seite, dieses Geld aus den Steuermehreinnahmen des Jahres 2012 geben wir nicht einfach aus, sondern nutzen es für die Investitionen der kommenden Jahre – Investitionen in die Infrastrukturen von Gesundheit, Bildung und Mobilität.
Was die Frage der neuen Stellen betrifft – wir haben auch im Finanzausschuss darüber diskutiert, was der notwendige Umfang von neuen Stellen ist, den eine neue Regierung braucht, um starten zu können – was diese Frage betrifft, so will ich der CDU einen gewissen Realismus  attestieren, weil Sie hier beantragen, die Stellen zu streichen, die keinen kw-Vermerk haben – die FDP will der neuen Regierung überhaupt keinen Handlungsspielraum zubilligen.
Was die weiteren Anträge der CDU-Fraktion zu den Themen Unwetterhilfe, Straßenbau und Polizeistellen betrifft, so muss ich mich schon sehr wundern, dass Sie diese Anträge hier erneut einbringen. Zu jedem einzelnen Antrag haben die Ministerien, wie ich finde, überzeugend im Finanzausschuss erläutert, dass die im Nachtrag vorgesehenen und veranschlagten Mittel ausreichen – das sind offenbar Anträge, die auf Kosten des Haushalts der Öffentlichkeitsarbeit der CDU dienen sollen. Nehmen Sie das Beispiel der Unwetterhilfen – hier sagt uns das Ministerium, 7 Millionen seien nach den bisherigen Erfahrungen ausreichend, die CDU Fraktion will 3 Millionen mehr. Ich frage mich: Kann die CDU Wetterereignisse schon Monate im Vorhinein so vorhersagen, dass Sie jetzt schon erhöhte Schadensummen errechnen können? Offenbar haben Sie jetzt als neue programmatische Perspektive die Wettervorhersage entdeckt?

Meine Damen und Herren,
dieser Haushalt markiert einen Aufbruch zu mehr Zukunftsverantwortung verbunden mit dem verbindlichen Ziel, die Schuldenbremse des Grundgesetzes zu erreichen. Er ist ein richtiger Schritt, er ist der Beginn und der Einstieg in eine nachhaltige Finanzpolitik in Baden-Württemberg.
Meine Fraktion wird daher dem Nachtragshaushalt zustimmen.