Die BürgerInnen haben entschieden – trotzdem viele Fragen zu S21
In den letzten Wochen habe ich viele Briefe, E-Mails und Anrufe bekommen, die ich gerne beantworten möchte. Ich werde versuchen, alle zu beantworten. Sollte ich jemanden vergessen, ist es nicht mit Absicht geschehen. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, auch an dieser Stelle zu antworten.
Wir akzeptieren das Ergebnis der Volksabstimmung.
Wir haben immer gesagt, wir versuchen alles, S21 zu verhindern und zwar friedlich, kreativ und demokratisch und auf eindeutiger rechtlicher Basis. Wenn die Rechte ausgeschöpft sind, müssen wir es akzeptieren. Unsere Meinung, dass S21 ein Fehler und K21 die bessere Variante ist, ist davon unberührt. Als Demokraten ist eine andere Lösung für uns nicht möglich, nachdem der Gang durch alle Instanzen am Ende ist und sich die BürgerInnen in Baden-Württemberg gegen das S21-Kündigungsgesetz entschieden haben.
S21 ist und bleibt Murks!
In den letzten Wochen werden die Planungsfehler immer deutlicher. Wir werden es weiterhin sehr, sehr kritisch begleiten und wo nötig den Finger in die Wunde legen. Wir können und wollen jedoch keine bestehenden Verträge brechen. Das gilt für alle Bereiche der Politik. S21 kostet nach wie vor viel Zeit und Energie. Wir sind nach wie vor, auch wenn dies nicht immer so deutlich nach außen wird, mit Leib und Seele dabei, aufzupassen, dass unsere Stadt und unser Land nicht verschandelt werden. Wir werden auch nicht mehr Geld ausgeben, als dies von der alten Landesregierung genehmigt wurde. Am Kostendeckel ist nicht zu rütteln.
Was ist die Alternative?
Alle Kritiker müssen sich jetzt überlegen, was denn die Alternative ist und wo wir stehen? Vor einem Jahr war es ein Wunschtraum, Schwarz-Gelb abzulösen. Kaum jemand dachte, dass es Wirklichkeit werden könnte. Es brauchte eine nukleare Katastrophe, damit es Realität wurde. Der Widerstand gegen S21 hätte nicht gereicht, die alte Regierung abzuwählen. Erst der Wunsch nach dem Atomausstieg, den die Grünen von Anfang an hatten, hat den Regierungswechsel ermöglicht. Seit dem 27. März 2011 haben wir einen Abgeordneten mehr als die SPD. Ministerpräsident Kretschmann hat von Anfang an von einer Politik auf Augenhöhe gesprochen, die er und die grünen Regierungsmitglieder seither auch praktizieren. Oder wollen Sie/wollt ihr, dass wir die Regierungsverantwortung nach neun Monaten abgeben? Dann gibt es eine schwarz-rote Regierung. Die macht dann dort weiter, wo Schwarz-Gelb aufgehört hat. Und S21 wird dann nicht mehr kritisch begleitet, sondern erbarmungslos nach den Vorstellungen der Bahn durchgezogen und die möglicherweise fehlenden Gelder im Parlament durchgewunken, egal was es kostet. Wir halten an dem Kostendeckel von 4,526 Mrd. € und dem Landeszuschuss von 930 Mio. € fest. Dazu gibt es einen einstimmigen Kabinettsbeschluss vom 13. September 2011.
Abriss des Südflügels macht auch für die Bahn jetzt keinen Sinn
Für den Abriss des Südflügels gibt es ein Baurecht. Deshalb kann die Bahn, egal ob es Sinn macht oder nicht, mit der Entkernung beginnen. Der Abbruch würde für die Bauherrin erst Sinn machen, wenn das Grundwassermanagement funktioniert. Das tut es noch lange nicht. Die Bahn musste in den letzten Tagen zugeben, dass das bisher gebaute Grundwassermanagement von S21 („das am besten geplante und finanzierte Projekt der Bahn“) nicht ausreicht. Wahrscheinlich muss ein zweites Grundwassermanagement gebaut werden. Hier müssen sich EBA und die Stadt Stuttgart einigen. Genehmigung und Bau dauern bis mindestens Herbst 2012. Die Kritiker haben völlig Recht, dass ein Abriss des Südflügels und die Räumung des Parks zurzeit unnötig sind. Der Aktivismus der Bahn lässt sich nur durch ihren Willen, endlich etwas Sichtbares zu tun, erklären. Dazu hat die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Edith Sitzmann an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn Rüdiger Grube appelliert, den Abriss des Südflügels solange aufzuschieben, bis es eine eindeutige Klärung der schwierigen Rechtslage für die Baufeldräumung gibt. Insbesondere die Artenschutzprüfung im Schlossgarten sei noch nicht abgeschlossen, eine abschließende Prüfung des Naturschutzkonzeptes durch das Eisenbahnbundesamtes (EBA) liege noch nicht vor, so Sitzmann in einem Schreiben an Grube.
Keine Genehmigung für Baumfällungen
Für die Baumfällungen gibt es bis dato keine Genehmigung. Selbst wenn das EBA demnächst das Fällverbot aufhebt, können noch lange keine Bäume gefällt werden. Der BUND kann noch seine Rechtsmittel einlegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass in dieser Vegetationsperiode nicht mehr gefällt werden darf und der Park den BürgerInnen auch in diesem Sommer zur Verfügung steht, ist sehr hoch. Der Gestattungsvertrag für den Schlossgarten wurde zwar unterschrieben, aber wir haben erreicht, dass die Fläche, auf der später der Tiefbahnhof errichtet werden soll, erst nach Aufhebung des Baumfällverbots durch das EBA vom Land an die Bahn übergeben wird. Auf dem anderen Teil der Fläche zwischen Ferdinand Leitner-Steg, der Straße am Schlossgarten und der Schillerstraße soll zum Schutz der Juchtenkäferpopulation ein etwa 1,8 m hoher Zaun errichtet werden. Dieser Schutzzaun ist Bestandteil des Maßnahmeplans zum Artenschutz. Baumfäll- oder Verpflanzungsarbeiten sind in diesem Bereich untersagt.
Die Zahlen müssen auf den Tisch!
Ich denke, dass der Informationsfluss der Bahn stark verbessert werden muss. Bei einem Projekt dieser Größenordnung, stattliche 4,526 Mrd. €, muss die Bahn bei Baubeginn einen kompletten Plan vorlegen. Es gibt zwar einen Plan, in dem jedoch keinerlei Verschiebungen einkalkuliert sind und der deshalb Makulatur ist. Die Grünen haben schon in der Opposition immer wieder mehr Transparenz in der Kostenfrage und bei den Planungen gefordert. Daran hat sich nichts geändert. Die Zahlen müssen endlich auf den Tisch!
Das grün-rote Kabinett hat im September beschlossen, am Kostendeckel von 4,5 Mrd. € und einem Landeszuschuss von 930 Mio. € festzuhalten. Und dabei wird es bleiben! Wer Neuerungen verkündet, muss sagen, wo sie einspart werden können oder einen Financier bringen.
JA zum Demonstrationsrecht – NEIN zum Schuhe werfen!
Das Demonstrationsrecht ist in der Verfassung verbrieft. Schuhe werfen hat damit jedoch nichts zu tun! Schuhe werfen ist hierzulande eine reine Gewaltäußerung, d.h. wer Schuhe wirft, kann auch Steine werfen. Diese Fanatisierung lehne ich ausdrücklich ab. Gewaltäußerungen sind kontraproduktiv und schaden der Sache. In der Bundesrepublik ist das Demonstrationsrecht klar geregelt und es steht jedem und jeder frei, es zu nutzen. Friedlich, aber nicht fanatisch! Schuhe werfen gehört eindeutig nicht in unseren Kulturkreis und sollte den Menschen vorbehalten bleiben, die kein verfassungsmäßiges Demonstrationsrecht und keine andere Möglichkeit haben, ihren Protest zu äußern. Schuhe werfen kommt aus dem arabischen Raum, wo es kein anderes Kleidungsstück gibt, mit dem sich mehr Verachtung ausdrücken ließe: Der Schuh gilt dort als Inbegriff von Unreinheit und Schmutz. Wir haben das Glück, in einer Demokratie zu leben, die ein anderes zivilisiertes Verhalten gebietet.
Die grün-rote Regierung ist aber auch für andere Ziele angetreten. Wir haben bei der Energiewende, dem Umbruch in der Bildungspolitik, im Naturschutz, der Ökologie, den Finanzen und der nachhaltigen Mobilität in kurzer Zeit bereits viel erreicht. Wir stehen in der Verantwortung und wir werden dieser Verantwortung gewissenhaft gerecht werden.
Atomausstieg, Energie
Die Grünen im Landtag unterstützten das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in ihrem Vorhaben, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele in Deutschland zu leisten. Ein verbindlicher und endgültiger Ausstieg aus der Atomkraft ohne Hintertür und eine ökologische Erneuerung der Energieversorgung in unserem Land sind hierbei entscheidende Schritte. Umweltminister Untersteller will bei der Energiewende Gas geben und bis 2020 fast 40 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewinnen. Das lässt sich Grün-Rot auch etwas kosten. Im Jahr 2020 soll weit mehr als ein Drittel des Strombedarfs in Baden-Württemberg regenerativ gewonnen werden. «In weniger als einem Jahrzehnt produzieren wir rund 38 Prozent unseres Stroms mit Hilfe erneuerbarer Energiequellen», kündigte Umweltminister Franz Untersteller an.
Größte Potenziale lägen bei Wind- und Sonnenkraft, während Wasserkraft und Biomasse eher Grenzen gesetzt seien. Flexible Erdgaskraftwerke sollen eine wichtige Rolle als Reservelieferant spielen. Atomkraftwerke würden 2020 noch rund 17 Prozent des Strombedarfs decken. „Das alles ist kein Selbstläufer, sondern nur mit politischem Handeln zu erreichen“, sagte der Umweltminister. Er will die Mittel von gut 9,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2011 auf gut 20 Millionen Euro im Jahr 2012 mehr als verdoppeln. Zudem richte das Land vier «Kompetenzzentren Energie» und ein «Kompetenzzentrum Windenergie» ein. Sie sollen Kommunen, Planer und Investoren beraten.
Bildungspolitik
Die verbindliche Grundschulempfehlung und die Studiengebühren wurden abgeschafft. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule verabschiedet. Sie wird als leistungsstarke und sozial gerechte Schulart das Verständnis von Schule und Lernen verändern. Damit bringt die grün-rote Landesregierung eines ihrer wichtigsten bildungspolitischen Projekte auf den Weg. „Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Die Gemeinschaftsschule werde dazu beitragen, das Bildungssystem in Baden-Württemberg sozial gerechter zu machen. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern sei Bestandteil des Bildungsangebots der Schule. Nun sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Frühjahr 2012 der Landtag eine Änderung des Schulgesetzes verabschieden kann und somit bereits im Schuljahr 2012/13 rund 30 „Starterschulen“ als Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden könnten. Die „Starterschulen“ müssen nicht nur langjährige Erfahrungen mit individuellen Lernmethoden vorweisen. Es muss auch ein überzeugendes pädagogisches Konzept von hoher Qualität vorhanden sein. Bei der Liste der „Starterschulen“ für das kommende Schuljahr läuft derzeit noch die Abstimmung zwischen Kultusministerium, Schulen und Schulträgern. Ab dem Schuljahr 2013/14 könnten dann jeweils jährlich weitere Schulen zu Gemeinschaftsschulen werden, sofern die Anträge die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Dazu kommen im Bereich der Werkrealschulen mehr wohnortnahe Schulstandorte, mehr mittlere Bildungsabschlüsse und mehr individuelle Förderung, der Ausbau der sechsjährigen Beruflichen Gymnasien (die dem Fachkräftemangel entgegenwirken), die Verbesserung des G8 (Erhöhung der Poolstunden an allen Gymnasien) und der G9-Schulversuch: In den kommenden beiden Schuljahren starten neunjährige Züge an jeweils 22 allgemein bildenden Gymnasien. Für die Teilnahme an der ersten Staffel der Modellschulen können Schulträger bis zum 1. März 2012 Anträge stellen.
Frühkindliche Betreuung
Die Anhebung der Grunderwerbssteuer um 1,5 Prozent ermöglicht den Ausbau der frühkindlichen Betreuung. Die Kommunen erhalten endlich die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung. Insgesamt werden etwa 366 Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet. Dieses Geld geht ohne Umwege in die Kommunen: 15 Mio. Euro in die Schulsozialarbeit, 25 Mio. Euro für das Landeswohnprogramm, 11 Mio. Euro für die Sprachförderung und 315 Mio. Euro für den Ausbau der frühkindlichen Betreuung, d. für die Betreuung der unter 3jährigen.
Ökologie
Die Ökolandbauförderung ist wieder eingeführt worden. So können die Bauern in Baden-Württemberg ihre großen Marktchancen nutzen und am Zukunftsmarkt Öko-Lebensmittel mit seiner starken Wertschöpfung in steigendem Umfang teilhaben. Nach einer Analyse des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) liegt Baden-Württemberg bei der Förderung des Ökolandbaus auf dem zweiten Platz im Ländervergleich. Die Verfügbarkeit regionaler Bio-Produkten wird erhöht, das kommt dem Verbraucher zugute, der ökologische Lebensmittel aus der Region in zunehmendem Maße nachfragt. Die Verbraucher profitieren von der hohen Sicherheit unserer einheimischen Produkte.
Nachhaltige Mobilität
Gute öffentliche Verkehrsmittel, Busse und Bahnen, die schnell und zuverlässig verkehren, sind für Bürgerinnen und Bürger wichtig, um mobil unterwegs zu sein. Neue Technologien, intelligente Verkehrsleitsysteme, Stärkung des Umweltverbunds und eine umweltbewusste Stadtentwicklung mit kurzen Wegen und Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr können verkehrsbedingte Emissionen verringern und zum Klimaschutz beitragen. Im Haushaltsplan des Landes Baden-Württemberg sind für das Jahr 2011 rund 7 Mio. Euro für Projekte im Rahmen des Modellprojekts „Nachhaltig mobile Region Stuttgart“ vorgesehen. Die grüne Fraktion hat die Landesregierung aufgefordert, konkrete Verbesserungen zur Förderung der umweltorientierten Mobilität in der Region Stuttgart voranzutreiben und den Städten und Gemeinden eine Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Projekten anzubieten.
Für eine Ökologisierung des Verkehrs müssen alle politischen Ebenen zusammenarbeiten. Schließlich haben sich die beiden Regierungsfraktionen unter dem Titel „Nachhaltige Mobilität in einem modernen Wirtschaftsstandort“ darauf verständigt, durch aktive Gestaltung den Anteil umweltverträglicher Verkehrsarten am Verkehrsaufkommen spürbar zu erhöhen.
Das Gesamtprojekt zur nachhaltigen Mobilität in der Region Stuttgart ist bewusst offen angelegt. Bei der Vergabe der Landesmittel wird entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes verfahren, wobei das Ziel der Nachhaltigkeit ein wichtiges Förderkriterium darstellt.
Das Modellprojekt „Nachhaltig mobile Region Stuttgart“ bietet hierfür die Grundlage: Sei es in der Entwicklung einer einheitlichen Mobilitätskarte für die Nutzung aller öffentlicher Verkehrsmittel sowie von Carsharing-Fahrzeugen, Leihfahrrädern und e-bikes im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart. Weitere Vorhaben bestehen in der Verbesserung der Fahrgastinformation und der Sicherheit sowie Sauberkeit an Verkehrsstationen, aber auch in der Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen umweltorientierten Verkehrsträgern. Wir halten es für gut möglich, dass sich die Städte und Gemeinden im Rahmen der Modellprojekte „Nachhaltig mobile Region Stuttgart“ an Maßnahmen zur Einrichtung von Fahrradverleihsystemen, Vorhaltung von Carsharing-Fahrzeugen und weiteren Projekten beteiligen. Nach Ansicht der Landesregierung kann hierfür eine zusätzliche – lokal begrenzte – Förderung aus Landesmitteln erfolgen.


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